Grundsätze

Für alle Angelsportfreund des Sportfischereins Lippestrand e.V. und Gäste.

Jeder Angelsportfreund und Gastangler ist zur Einhaltung der Tier und Naturschutzgesetze, der Vereins-Satzung sowie der sonstigen Regelungen und Beschlüsse verpflichtet.

Allgemeines:

Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Keine Abfälle (Zigarettenkippen) ins Wasser werfen.

Verletzte untermassige Fische sind zu töten und zu beseitigen (evtl.genügend tief vergraben).

Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten. Vor beginn der jeweiligen Angelsaison muß der 

Jahresbeitrag einschl. etwaiger Nebenkosten entrichtet sein, und die Fangmeldung des Vorjahres abgegeben sein. 

Angelgeräte:

2  Handangeln oder 1 Hand u. 1 Hechtangel  Köder beliebig.

Zwillings-bew. Drillingshaken sind nur auf Hecht erlaubt.

Twister nur mit Einfachhaken.

Unbeaufsichtigte Angeln dürfen nicht im Wasser verbleiben .

Fangbegrenzung:

(Woche =Montag bis Sonntag) insges. in beiden Gewässern.

Karpfen = 2 Stück pro Woche. Nur die beiden ersten gefangenen massigen Karpfen gelten und dürfen mitgenommen werden.

Hecht = 2 Stück pro Woche  oder

Zander = 2 Stück pro Woche oder

1 Hecht u. 1 Zander = pro Woche

Schleien =  3 Stück täglich.

Maße:

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Mindestmaße.

Ausnahme.  Schleie  25 cm, Hecht 60 cm , Zander 55 cm

Schonzeiten:                                 

Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten.Etwaige Änderungen  werden durch den Aushang bekannt gegeben.

Verbote:

Verkauf von gefangenen Fischen, Legen von Aalschnüren, Angeln vom Boot aus,

Gebrauch von Paster-Nostern-Angeln, Gebrauch von Blinkern, Fische zu hältern,

Angeln in der Leichzone u. an der Schilfinsel im Lippehafen, Angeln während der Teilnahme des Vereins an Veranstaltungen des Vereins.

Sonderregelung:

Jugendliche ohne Fischereiprüfung dürfen nur im Beisein eines aktiven Angelsportfreundes mit 1 Handangel angeln.

Jugendliche über 14 Jahre mit Fischereiprüfung dürfen mit 2 Handangeln wie Vollmitglieder angeln.

Der Gebrauch einer Hecht oder Zanderangel ist nicht erlaubt.

Nachtangeln ist nur unter Aufsicht gestattet. Am neuen Wasserwerk dürfen alle Jugendlichen nur  im Beisein eines aktiven Mitgliedes angeln.

Sonstiges:

Tagesscheine für Gastangler gelten nur für den jeweiligen Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Nachtscheine von 22.00 bis 8.00 Uhr.

Anordnungen der Gewässerwarte und Fischereiaufseher sind Folge zu leisten.

Kontrollen müssen gestattet werden.

Vor Betreten des Angelplatzes sollte jeder Angler dem Schaukasten  wegen besonderer Hinweise Beachtung schenken .

Für Auskünfte oder Klärungen sind Gewässerwarte, der Vorstand sowie Jugendwarte zuständig.

Nach § 6 der Satzung ist der Vorstand verpflichtet, Verstöße gegen die Regelungen zu ahnden.